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Finanzen
Betreuungsgeld
Kindertagespflege
Finanziell macht es für Sie als Eltern/Erziehungsberechtigter keinen Unterschied zu anderen Einrichtungen wie KiTa oder Kindergarten. Der Beitrag errechnet sich wie sonst auch über die Elternbeitragstabelle und muss an die jeweilige Stadt/Kommune entrichtet werden. Die Kindertagespflegeperson wird demnach übers Jugendamt/Kommune finanziert. Die Verträge werden dennoch direkt zwischen der Kindertagespflegeperson und den Eltern/Erziehungsberechtigten geschlossen.
Weitere Kosten könnten durch ein Verpflegungsgeld, Pflegeartikel, Schutzhosen, Cremes, usw. entstehen, falls diese nicht seitens der Eltern besorgt werden. Diese Zusatzgebühren müssen vorab vertraglich festgehalten werden.
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